Was ist eine Einspeisevergütung?
Eine Einspeisevergütung ist eine staatlich festgelegte Vergütung von Strom, die dazu dient, bestimmte Arten der Stromerzeugung, in diesem Fall Sonnenenergie, zu fördern. Dadurch kann der Anlagenbetreiber, die festgelegte Vergütung für Solarstrom über einen Zeitraum von 20 Jahren schon fast garantieren. Die Höhe der Einspeisevergütung wird regelmäßig überprüft und angepasst um den Zubaus von Solaranlagen politisch zu steuern. Die Vergütung wird regelmäßig gesenkt, um den Zubau zu verlangsamen. Das betrifft in der Regel keine Bestandsanlagen sondern nur Neuinstallationen.
Inhaltsverzeichnis
Vorteile, wenn Sie Strom ins öffentliche Netz abgeben
Strom mittels Photovoltaik zu gewinnen ist in mehrfacher Hinsicht sinnvoll. Man macht sich frei von den steigenden Strompreisen großer Energiekonzerne, außerdem tut man der Umwelt Gutes, indem der CO2-Ausstoß gemindert und die unerschöpfliche Sonnenenergie genutzt wird. Photovoltaik fördert den Ausbau erneuerbarer Energien, was sich auch ganz praktisch in der Einspeisevergütung bemerkbar macht, die man als Betreiber einer Solaranlage monatlich erhält, sobald Solarstrom ins öffentliche Netz fließt.
Einspeisevergütung als Teil des EEG
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt wie hoch die monatliche Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen ist. Um den Ausbau von regenerativen Energien staatlich zu regulieren, wurde das EEG im Jahr 2000 ins Leben gerufen. Somit konnten Investitionen in die Solar- und Windenergie, Biomasse und Geothermieanlagen und der Wasserkraftwerke staatlich gezielt eingesetzt werden. Das Ziel ist, dass die erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2025 einen Anteil von 40 bis 45 Prozent auf dem Markt einnehmen.
Jeder, der auf diesen Wegen Strom erzeugt, darf ihn auch in das öffentliche Stromnetz einspeisen und erhält dafür einen durch die Einspeisevergütung festgelegten Preis. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, diesen Ökostrom über 20 Jahre zu diesem Preis abzukaufen.
Höhe der Einspeisevergütung
Vergütungssätze Stand 01.07.2019
INBETRIEBNAHME | BIS 10 KWP | BIS 40 KWP | BIS 100 KWP |
---|---|---|---|
1.7.2019 | 10,64 Cent | 10,34 Cent | 8,13 Cent |
Das komplette Gesetz zur Einspeisevergütung erneuerbare Energien (EEG) können Sie auf der Webseite Gesetze-im-Internet.de unter dem Punkt EEG nachlesen.
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